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   BGH, 01.02.1983 - X ZR 16/82   

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https://dejure.org/1983,7673
BGH, 01.02.1983 - X ZR 16/82 (https://dejure.org/1983,7673)
BGH, Entscheidung vom 01.02.1983 - X ZR 16/82 (https://dejure.org/1983,7673)
BGH, Entscheidung vom 01. Februar 1983 - X ZR 16/82 (https://dejure.org/1983,7673)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch eines Arbeitnehmers auf Erfindervergütung - Wirtschaftliche Nutzung freier Erfindungen - Konkludenter Abschluss von Lizenzverträgen im Arbeitsvertrag - Von Schutzrechtserteilung unabhängige Vergütungspflicht - Gesetzliche Beschränkung des Vergütungszeitraums - ...

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 04.04.1962 - V ZR 110/60

    Begriff und Beweiskraft der Privaturkunde; stillschweigende Beantragung eines

    Auszug aus BGH, 01.02.1983 - X ZR 16/82
    Über den Revisionsantrag war sachlich durch Versäumnisurteil zu entscheiden, da die Kläger trotz rechtzeitiger und auch sonst ordnungsmäßiger Ladung im Revisionstermin nicht vertreten waren (vgl. BGHZ 37, 81 [BGH 04.04.1962 - V ZR 110/60] -84).
  • BGH, 23.11.1960 - V ZR 102/59

    Widerklage in der Berufungsinstanz

    Auszug aus BGH, 01.02.1983 - X ZR 16/82
    Aus dieser Vorschrift ist der allgemeine Grundsatz abzuleiten, daß das Revisionsgericht in der Sache selbst entscheiden kann, wenn nach seiner Rechtsauffassung auf Grund des im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung vor dem Berufungsgericht feststehenden Sachverhalts die Sache zur Endentscheidung reif ist und eine Zurückverweisung als "eine überflüssige lediglich verfahrensrechtlich doktrinäre Maßnahme erscheint" (vgl. BGHZ 10, 351 [BGH 08.10.1953 - III ZR 310/51] ; 33, 401) [BGH 23.11.1960 - V ZR 102/59] .
  • BGH, 08.10.1953 - III ZR 310/51

    Urteilsnichtigkeit nach AllHohKommG 13

    Auszug aus BGH, 01.02.1983 - X ZR 16/82
    Aus dieser Vorschrift ist der allgemeine Grundsatz abzuleiten, daß das Revisionsgericht in der Sache selbst entscheiden kann, wenn nach seiner Rechtsauffassung auf Grund des im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung vor dem Berufungsgericht feststehenden Sachverhalts die Sache zur Endentscheidung reif ist und eine Zurückverweisung als "eine überflüssige lediglich verfahrensrechtlich doktrinäre Maßnahme erscheint" (vgl. BGHZ 10, 351 [BGH 08.10.1953 - III ZR 310/51] ; 33, 401) [BGH 23.11.1960 - V ZR 102/59] .
  • BGH, 29.11.1984 - X ZR 39/83

    Pfändbarkeit einer Erfindervergütung

    In dem durch Urteil des Senats vom 1. Februar 1983 - X ZR 16/82 - abgeschlossenen Verfahren ist festgestellt, daß zwischen L. und der Beklagten ein Lizenzvertrag zustande gekommen ist.
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